Neuer Gesetzentwurf stärkt Freiwillige Feuerwehren

22 April 2017

Neuer Gesetzentwurf stärkt Freiwillige Feuerwehren

Schon oft habe ich in meinen Blogs die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren und das enorm bedeutsame Engagement der ehrenamtlichen Kräfte herausgestellt. Umso mehr freut es mich, dass nun im Bayerischen Landtag die Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Thema war, in der deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu erkennen sind.


Die Änderungen des Bayerischen Feuerwehrgesetztes kommen den 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und –frauen in den 7.700 Feuerwehren zugute, die ihren Dienst für die Gesellschaft leisten. Der neue Gesetzentwurf reagiert auf den demographischen und gesellschaftlichen Wandel, der natürlich auch im Ehrenamt tiefe Spuren hinterlässt. Vielen Vereinen bricht der Nachwuchs weg, davon sind auch die Feuerwehren stark betroffen. Vielerorts kann man Plakate mit Anwerbeversuchen sehen, auf denen die Bedeutung der Feuerwehren für jedes einzelne Mitglied unserer Gesellschaft deutlich gemacht wird, doch die Lücken bleiben.


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Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfs sind beispielsweise die Verbesserung der Fortbildungsmöglichkeiten auf Landkreisebene und die Möglichkeit der Gemeinden, die Pflichtaufgaben des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung auf eine andere kommunale Körperschaft wie beispielsweise eine Verwaltungsgemeinschaft, wie wir sie in Zellingen haben, zu übertragen.


Außerdem wird eine Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr berücksichtigt. Hier ist es mir persönlich jedoch wichtig zu sagen, dass wir nicht nur auf die erfahrenen Feuerwehrkräfte zurückgreifen können, sondern auch die Nachwuchsarbeit entsprechend ausgebaut werden muss. Natürlich setzen viele Jugendliche ihre Prioritäten anders, doch mit der nun bevorstehenden Rückkehr vom G8 zum G9 bleibt hoffentlich auch wieder mehr Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten. Zusätzlich zur Anhebung der Altersgrenze wird auch „unten“ eine wichtige Stellschraube verändert, denn um Feuerwehrnachwuchs für die Feuerwehrarbeit zu gewinnen und Kinder für die Tätigkeit zu begeistern, dürfen bereits Kindergruppen ab sieben Jahren angeboten werden.


Zusätzlich soll auch der Kreisbrandrat durch die Bestellung weiterer Kreisbrandinspektoren ohne eigenen Inspektionsbereich entlastet und die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass die Feuerwehren bei Übungen selbstständig verkehrsregelnde Maßnahmen treffen können.


Mit diesen Änderungen und der zusätzlichen Erleichterung in Bezug auf die Freistellung sind wir dem Ziel, das Ehrenamt attraktiver zu gestalten und zu würdigen, einen deutlichen Schritt näher gekommen, was mich persönlich sehr freut. Dennoch liegt mit dem Finden von Nachwuchskräften und der stärkeren Würdigung der Tätigkeiten noch ein weiter Weg vor uns.


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