Nahversorgung als Pflichtaufgabe der Kommunen?

29 November 2016

Nahversorgung als Pflichtaufgabe der Kommunen?

Dieses Problem werden Sie kennen: Man merkt beim Kochen, dass eine Zutat fehlt. Früher ist man schnell zum nächsten Laden um die Ecke, dem guten alten „Tante-Emma-Laden“, gegangen und hat Fehlendes besorgt. Und wer die Herdplatte kalt lassen wollte, der konnte alternativ fast in jedem Ort in der Dorfwirtschaft auch essen gehen, denn die Gastwirtschaften waren auch in ländlichen Gebieten flächendeckendzu finden.


Heute hat man vor allem in kleineren Ortschaften ein Problem: Häuser stehen leer, kleine Läden sind längst verschwunden oder kämpfen erbittert um das Überleben, Ärzte wandern ab, der Breitbandausbau lahmt, Gasthäuser schließen und Nahverkehrsanbindungen sind vor allem im ländlichen Raum oft mangelhaft ausgebaut.


Natürlich ist da die Politik gefragt. Doch wie packt man es an? Etwa wie die SPD-Landtagsfraktion, die kürzlich einen Antrag im Bayerischen Landtag einbrachte, in dem sie fordert, dass die Aufrechterhaltung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs als integraler Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge, also quasi als kommunale Pflichtaufgabe, festgeschrieben werden soll? Der Bürgermeister als Geschäftsführer?




RainerSturm  / pixelio.de

RainerSturm / pixelio.de


Natürlich liegt auch mir und der Fraktion der FREIEN WÄHLERN eine wohnortnahe Versorgung am Herzen. Dies jedoch auf die Kommunen abzuwälzen, halte ich für falsch. Vor allem in ländlichen Gebieten kämpfen Kommunen um den Erhalt der Schulstandorte, für die Integration der Flüchtlinge, für Wohnungsbau und vieles mehr. Jetzt noch eine Herkulesaufgabe oben drauf zu setzen, wird viele an den Rand der Verzweiflung treiben.


Vielmehr setzen wir uns für eine umfassende Bekämpfung der ungleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Bayern ein. Der ländliche Raum kämpft schließlich nicht nur um die Nahversorgung, sondern um viel mehr. Natürlich müssen Kommunen hier mit an einem Strang ziehen – aber eben nur mitziehen und nicht alles alleine stemmen. Erst kürzlich konnte ich mich bei einem Besuch in Aura im Sinngrund davon überzeugen, wie die Dorfgemeinschaft unter Mithilfe der Gemeinde einen funktionierenden Dorfladen kreiert hat. Wohnortnahe Versorgung funktioniert da plötzlich, wo sich über Jahre vorher der Lebensmittelladen nicht mehr rentiert hat, weil nunmehr die Bürger als Anteilsnehmer am Dorfladen lieber in die eigene Tasche wirtschaften, als den Supermarkt in der Nachbargemeinde zu bereichern. Auch Wiesenfeld und Gräfendorf sind in meinem Landkreis Parade-Beispiele dafür, dass wohnortnahe Versorgung innerhalb einer Dorfgemeinschaft erwachsen kann, das finde ich klasse!


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Ich bin aber auch der Meinung, dass der Freistaat hier in der Verantwortung liegt, dem Ziel der gleichwertigen Lebensbedingungen auch bzw. vor allem im ländlichen Raum gerecht zu werden. Das bedeutet auch, dass er mit finanzieller Förderung zur Seite stehen muss, so wie es in der Planungsphase eines Dorfladens schon der Fall ist. Wir FREIE WÄHLER fordern genauso ein Förderprogramm für Dorfwirtschaften, wie es ein solches bereits einmal in den 80er Jahren erfolgreich gegeben hat.


An der Umsetzung dieser gleichwertigen Lebensbedingungen arbeitet eine ganze Enquete-Kommission im Bayerischen Landtag, die ebenfalls zur wohnortnahen Versorgung Vorschläge unterbreitet  – ganz so wie wir es fordern: als Gesamtpaket geschnürt, denn hier gehören der Breitbandausbau, die Verkehrsanbindung und viele andere Themen eben ganz selbstverständlich mit dazu.


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