Meine Rede zu der Interpellation „Bewegtes Lernen 2020“

11 Oktober 2017

Meine Rede zu der Interpellation „Bewegtes Lernen 2020“

Es muss Bewegung ins Lernen kommen


In der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags wurde auch die Interpellation „Bewegtes Lernen 2020“, die aus meiner Feder stammt, behandelt. Durch diese parlamentarische Initiative sollte endlich Licht ins sportliche Dunkel des Freistaates gebracht werden. Denn immer noch laboriert der Schulsport in Bayern an den Folgen des Stoiber’schen Kahlschlags nach dem berüchtigten Kienbaum-Gutachten.




Bewegung hält gesund

Das Thema der Stärkung des Schulsports ist unter anderem deshalb so wichtig, weil sich alle Experten mittlerweile einig sind, dass regelmäßige Bewegung nicht nur den kognitiven Fähigkeiten von Schülern zu Gute kommt, sondern auch nachhaltig deren Gesundheit fördert. Nicht nur angesichts der jüngsten alarmierenden Meldungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der zufolge heute etwa jedes vierte Kind in Deutschland zu dick ist, sondern auch in Anbetracht der steigenden Fallzahl von Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Diabetes) bei Kindern im Grundschulalter hat die Relevanz der Bewegung und des Sports im Kontext der Schule weiter zugenommen. So empfiehlt auch die WHO, diesem Trend durch eine Trias aus Ernährungsbildung der Eltern, qualitative Verbesserung des Schulessens und mehr Sport (auch und insbesondere in der Schule) entgegenzuwirken.




Warum wir eine verpflichtende dritte Sportstunde in der ersten Klasse brauchen

Aus den Antworten der Staatsregierung auf die eingereichte Interpellation geht hervor, dass hinsichtlich des Sports an Bayerns Schulen großer Nachholbedarf besteht. So sind in den Stundentafeln der Jahrgangsstufen zwei bis vier zwar drei Sportstunden pro Woche vorgesehen. Doch ausgerechnet in der ersten Klasse sind nur zwei Stunden Sport pro Woche verpflichtend. Gerade mit der Einschulung setzt für die Kinder aber ein schwieriger Übergangsprozess ein: Während zuhause und im Kindergarten Bewegung und das Spielen zentrale Elemente des kindlichen Alltags darstellen, sind mit Eintritt in die Schulzeit sofort Disziplin, Ruhe und viel Sitzfleisch gefordert. Mehr Bewegung im Bereich der ersten Klassen kann den Kindern den obengenannten Übergang dagegen erleichtern. Selbstverständlich ist es richtig, dass Bewegung nicht im Sportunterricht verankert werden kann. Der Verweis auf verschiedene Projekte zur Bewegungsförderung ist daher legitim, wird aber allzu oft als Ausrede verwendet.


Um eine dritte verpflichtende Sportstunde in der ersten Klasse einzuführen, bedarf es nach Erkenntnissen aus der obengenannten Interpellation lediglich zusätzlicher 163 Stellenäquivalente. Es sollte doch wohl möglich sein diese im üppigen Staatshaushalts zum Wohl der Schüler irgendwie unterzubringen. Entsprechende Anträge wurden bislang stets von der CSU-Fraktion niedergestimmt.


Auch an den weiterführenden Schulen besteht Nachholbedarf

Aber auch an den weiterführenden Schulen entfalten die Sparmaßnahmen der Regierung Stoiber bis heute ihre Wirkung auf den Schulsport. Dies wird mit Blick auf den Sportindex für die Haupt- beziehungsweise Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien deutlich. Dieser ist seit dem Schuljahr 1990/1991 für jede der genannten Schulformen gesunken. Seit dem Schuljahr 2005/2006 wird hier auch nach Jahrgangsstufen unterschieden. Es lässt sich daher feststellen, dass sich der Abwärtstrend des Sportindex an den weiterführenden Schulen ab der Jahrgangsstufe aufwärts bis heute fortgesetzt hat.


Auch hier stellt die Staatsregierung regelmäßig die Ohren auf Durchzug und verweist gebetsmühlenartig auf verschiedene Projekte (zum Beispiel die „Bewegte Pause“) oder auf die Entscheidungsfreiheit der Schulen vor Ort, die sich nach den ihnen gegebenen Strukturen richten müssen. Auch das kommt wie eine Ausrede daher. Schließlich könnte der Freistaat theoretisch ja auch für die entsprechenden Strukturen sorgen, damit der Schulsport an Bayerns weiterführenden Schulen (verpflichtend) ausgeweitet wird.




Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Spezialfall Schwimmunterricht


Der Schwimmunterricht stellt innerhalb des Schulsportes noch einmal einen Sonderfall dar. Ich habe bereits mehrfach darauf verwiesen, dass es hier neben dem Aspekt der Bewegung auch um das Erlernen einer mitunter überlebenswichtigen Fähigkeit geht. Umso dramatischer muss man Studienergebnisse einordnen, nach denen etwa jedes zweite Kind beim Übertritt von der Grundschule auf eine weiterführende Schule nicht ausreichend schwimmen kann. Das ist ein untragbarer Zustand, nicht zuletzt angesichts von 91 Todesfällen durch Ertrinken allein in Bayern im Jahr 2016 (Höchstwert aller Bundesländer!). Gleichzeitig gelten rund ein Drittel der Bäder in Bayern als sanierungsbedürftig. Viele von diesen sind akut von der Schließung bedroht. Ein adäquater Schwimmunterricht kann selbstverständlich nur auf der Basis der entsprechenden Infrastruktur gestaltet werden. Es ist Aufgabe des Freistaats Bayern hier endlich die nötigen Weichen zu stellen und die Kommunen und Schulträger nicht alleine zu lassen. Es scheint aber mitunter, als habe die Mehrheitsfraktion überhaupt kein Interesse an dem Thema und versuche die Probleme kleinzureden. Wie soll man sich sonst erklären, dass die CSU-Fraktion erst kürzlich (erfolglos) versucht hat eine Expertenanhörung zur Schwimmfähigkeit bayerischer Schüler im Innenausschuss zu verhindern?


Die Staatsregierung verschließt die Augen vor der Wahrheit

Leider wurde auch heute im Plenum von Regierungsseite wieder so getan als würden die eben angeführten Probleme allesamt nicht existieren. Vielmehr flüchtet man sich in Schönrederei und einfache Ausreden und verzichtet damit auf eine seriöse Auseinandersetzung mit den tatsächlich bestehenden Mängeln und möglichen effektiven Gegenmaßnahmen. Was von der Interpellation „Bewegtes Lernen 2020“ bleibt, ist eine ganze Fülle an Zahlen, Daten und Fakten zum Schulsport in Bayern, mit der man weiterarbeiten kann. Dem positiven Fazit in Hinblick auf den Zustand des Schulsportes von Seiten der Regierung kann ich mich allerdings nicht anschließen. Dies werde ich in meiner parlamentarischen Arbeit auch weiterhin deutlich machen, bis die Staatsregierung vielleicht irgendwann einmal ein Einsehen hat.



 

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