Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge

24 Juni 2016

Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge

Bei vor Ort Terminen habe ich in jüngster Vergangenheit immer wieder von der hohen finanziellen Belastung der Kommunen durch die Finanzierung der Asylbewerber und Flüchtlinge gehört. Dies habe ich zum Anlass genommen, mich mit einer Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu wenden, um Näheres über die Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge zu erfahren.


Insgesamt betrugen die Kosten für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge im Jahr 2015 95.675.426,55€.  Im Jahr 2013 waren das noch rund 73 (!) Millionen Euro weniger. Dieser gravierende Unterschied lässt sich natürlich mit dem drastischen Anstieg der Flüchtlingszahlen begründen.




Dirk Wahn, einfachmalraus.net  / pixelio.de

Dirk Wahn, einfachmalraus.net / pixelio.de


Diese Gesamtkosten lassen sich genauer aufschlüsseln, im Folgenden möchte ich Ihnen einen genaueren Überblick bieten: die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Kostenfaktoren Unterbringung, Verpflegung, Verbesserung der medizinischen Versorgung, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz wie beispielsweise Bargeldzahlungen und medizinische Versorgung sowie juristische Kosten. Natürlich stellen die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz mit 69.941.130 € den größten Posten im Jahr 2015 in Unterfranken dar.


Neben diesen direkten Gesamtkosten fallen außerdem Kosten für staatliches Personal in der Unterbringungsverwaltung an. Im Jahr 2015 waren dies in Unterfranken 31.427.570€. Hervorheben möchte ich jedoch auch die Tatsache, dass durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen auch Arbeitsplätze in der Region geschaffen wurden. Allein in Unterfranken wurden 222 Stellen in der Unterbringungsverwaltung geschaffen, bayernweit rund 1475.


Natürlich werden die Kommunen finanziell unterstützt, dies geschieht vor allem durch den kommunalen Finanzausgleich. Eine weitere große Entlastung erfahren die Kommunen zudem durch die Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Seit November 2015 werden so sogar die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge außerhalb des Finanzausgleichs erstattet. Zusätzlich wurde außerdem eine sogenannte Kümmerpauschale seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ins Leben gerufen, die die Kosten für Hausverwalter zur Betreuung der dezentralen Unterkünfte mit einer Verwaltungspauschale erstattet.


Uns FREIEN WÄHLERN ist dies jedoch nicht genug. Die Kommunen müssen beispielsweise die Kosten für Bildungseinrichtungen tragen und das ist für viele Kommunen schlichtweg eine finanzielle Überforderung. Wir werden uns daher weiterhin für eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen einsetzen und nicht locker lassen!



 

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