Keine Gleichstellung für Rettungshelfer

27 April 2015

Keine Gleichstellung für Rettungshelfer

Wo liegen die Gemeinsamkeiten von Sanitätern, Feuerwehrleuten, THW-lern oder Bergwachtlern? Ganz klar, alle helfen im Notfall. Warum sollten also diese verschiedenen Ehrenamtlichen dann etwa beim Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, der Lohnfortzahlung oder beim Ersatz des Verdienstausfalles unterschiedlich behandelt werden? Dies haben wir uns auch in der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion gefragt und darüber diskutiert. Als Ergebnis haben wir daraus einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Helfergleichstellung erreichen sollte.




R.D  / pixelio.de

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Doch was gut gemeint war, ist bedauerlicherweise nicht gut ausgegangen, denn die CSU-Mehrheit verweigert ehrenamtlichen Rettungshelfern, die für Hilfsorganisationen tätig sind, weiter die Gleichstellung mit Feuerwehrleuten und Helfern des THW. So wurde im Innenausschuss des Bayerischen Landtags der entsprechende Antrag der Freien Wähler abgelehnt. Das Ergebnis ist bitter: Wer also als Aktiver eines Rettungsdienstes bei einem Einsatz wichtige Unterstützung leistet, hat auch künftig keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnfortzahlung oder Ersatz seines Verdienstausfalls sowie Ersatz seiner einsatzbedingten Sachschäden.


Damit stößt die CSU Tausende von Rettungshelfern vor den Kopf, die seit vielen Jahren ihre Gleichstellung mit Feuerwehrleuten einfordern. Wer für die notwendige Nachführung von einsatzwichtigem Material oder die Verpflegung der Einsatzkräfte sorgt oder sich um die weitere Betreuung der Verletzten oder Angehörigen von verstorbenen Opfern kümmert, wird damit weiterhin schlechter behandelt als diejenigen derselben Organisation, die Verunglückte bergen, erstversorgen und transportieren.


Die vor zwei Jahren erfolgte Gleichstellung der Kräfte des Rettungsdienstes mit denen der Feuerwehr ist zwar ein erster richtiger und wichtiger Schritt gewesen, wegen der erfolgten Ablehnung des Freie Wähler-Antrags seitens der CSU bleibt es aber künftig bei der Ungleichbehandlung der nicht am unmittelbaren Einsatz beteiligten ehrenamtlichen Rettungshelfer.



 

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