Kaum Planungssicherheit für Bayerns Lehrer: Verfahren zur Einstellung und Versetzung von Lehrern in der Kritik

20 Juni 2017

Kaum Planungssicherheit für Bayerns Lehrer: Verfahren zur Einstellung und Versetzung von Lehrern in der Kritik

Das Prozedere der Versetzung sowie Neueinstellung von Lehrern ist alle Jahre wieder ein besonders heiß diskutiertes Thema. Dies liegt vor allem in dem Umstand begründet, dass Junglehrer regelmäßig erst sehr spät darüber in Kenntnis gesetzt werden, ob und an welcher Schule sie in Zukunft arbeiten können. Dies ist insbesondere dann mit großen Problemen verbunden, wenn mit der Zuweisung des Schulstandortes ein Umzug verbunden ist. Dies betrifft häufig auch unterfränkische Lehrkräfte, die oft zunächst einige Jahre in Oberbayern arbeiten müssen, ehe sie sich Hoffnungen auf eine Versetzung in ihren Heimatbezirk machen können.


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Mit dem Antrag „Verfahren der Lehrereinstellung und des Versetzungsverfahrens transparent gestalten – jungen Lehrkräften Planungssicherheit geben!“ haben wir FREIE WÄHLER erwirkt, dass die Staatsregierung zu den Gründen für diese Missstände Stellung beziehen muss. Nun liegt endlich ein Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung Kultus, Wissenschaft und Kunst vor, der dies zum Thema macht. Dieser wird in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgestellt und behandelt.


Aus diesem Bericht geht unter anderem hervor, welche Kriterien bei der Einstellung und Versetzung von Lehrern gelten. Hier geht es zum einen um sogenannte soziale Kriterien. So werden beispielsweise bei Versetzungsverfahren Verheiratete, die eine Familienzusammenführung geltend machen können, ebenso bevorzugt wie Alleinerziehende. Bei Lehrern ohne Kinder werden verheiratete Lehrkräfte den ledigen übergeordnet, während eingetragene Lebenspartnerschaften den Status der Ehe genießen. Auch eine Schwerbehinderung kann ausschlaggebend sein. Bei vergleichbaren Sozialkriterien haben Versetzungswünsche außerdem grundsätzlich Vorrang vor den Einsatzwünschen von zur Neueinstellung anstehenden Lehrkräften. Darüber hinaus spielt insbesondere eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung der Schulen mit Lehrkräften in ganz Bayern eine entscheidende Rolle. Dies führt nach Angaben des Ministeriums maßgeblich dazu, dass insbesondere unterfränkische Lehrkräfte regelmäßig oberbayerischen Schulen zugewiesen werden. An dieser Stelle wird nämlich exemplarisch auf die Schülerzahlen an den Grund- und Mittelschulen der beiden Regierungsbezirke verwiesen. Diese hätten sich gegenläufig entwickelt. So lebten zum Stichtag 1. Oktober 2016 etwa 35,7 Prozent aller bayerischen Grund- und Mittelschüler in Oberbayern (1. Oktober 1991: 29,0 Prozent). In Unterfranken lebten zum selben Zeitpunkt etwa 9,6 Prozent der Schüler dieser beiden Schulformen (1. Oktober 1991: 11,9 Prozent). Unterm Strich sei der Lehrerbedarf in Oberbayern demnach stark angestiegen, während er in Unterfranken spürbar rückläufig sei.


Das entschuldigt jedoch nicht den späten Zeitpunkt, zu dem Lehrer mitunter erst erfahren, an welcher Schule sie in Zukunft lehren. Schließlich gilt es für viele eine Wohnung zu finden, den Umzug zu organisieren et cetera. Eine Entscheidung bezüglich des neuen Schuljahres nicht vor Mitte August ist da schlichtweg eine Zumutung ohnegleichen. Leider sind solche späten Versetzungs- beziehungsweise Einstellungsentscheidungen keine Seltenheit.


Ich möchte Ihnen über die nächsten Tage hinweg in einer kleinen Blog-Serie zeigen, wie die entsprechenden Verfahren für die Schulformen Grund-, Mittel-, und Förderschule konkret aussehen und warum die jeweiligen Entscheidungen bisher teilweise erst sehr spät fallen.20110427114857__DGF8091


Im Update vom 21.06.2017 möchte ich spezifisch auf die Zuweisungen an Grund- und Mittelschulen sowie an Förderschulen eingehen und die dortigen Regelungen erklären. Morgen finden Sie unter dieser Thematik dann die Zuweisungen an Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen


Zuweisungen an Grund- und Mittelschulen


Bei Grund- und Mittelschulen erfolgt die Zuweisung der Bewerber durch ein differenziertes Einstellungs- und Versetzungsverfahren.


Zuerst wird die generelle Einstellungssituation ermittelt. Sobald die Einstellungsnote etwa Mitte Juli, nach Abschluss der Zweiten Staatsprüfung feststeht, wird entschieden, wer ein Einstellungsangebot erhält. Die Einstellungsnote des letzten Bewerbers, der noch ein unbefristetes Einstellungsangebot erhalten kann, wird als Staatsnote veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt weiß jeder Bewerber, ob er ein unbefristetes Einstellungsangebot erhält.


Im nächsten Schritt werden alle Bewerber, welche die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, den einzelnen Regierungsbezirken zugeteilt und dabei die Möglichkeiten einer Versetzung innerhalb der Regierungsbezirke und regierungsbezirksübergreifend unter Einbeziehung der sozialen und leistungsgebenden Kriterien geprüft. Gleichzeitig werden auch Versetzungsbewerber berücksichtig, die sich seit einem oder mehreren Jahren in einem anderen Regierungsbezirk befinden und eine Versetzung in ihren Heimatbezirk beantragt haben.


Im Jahr 2016 wurden in diesem Schritt knapp 2.000 Bewerbungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen sowie mehr als 300 Bewerbungen für die Einstellung als Fach- oder Förderlehrkraft bearbeitet. Dazu kamen noch ca. 800 Bewerber aus Maßnahmen zur Zweitqualifizierung sowie 2.500 Versetzungsanträge.


Erst wenn diese Personalzuweisungen auf die jeweiligen Landkreise abgeschlossen ist und die Staatlichen Schulämter einen Überblick über alle im Schulamtsbezirk zur Verfügung stehenden Lehrkräfte haben, kann die konkrete Versorgung der einzelnen Schulen beginnen. Dies wird üblicherweise in den ersten beiden Augustwochen erledigt; da im Regierungsbezirk Oberbayern ein Vielfaches der Personalbewegungen vorkommt, kann sich hier die Zuweisung verzögern, sodass letztendlich um Mitte August herum, das Einstellungs- und Versetzungsverfahren abgeschossen werden kann.


Danach stehen noch Nachsteuerungsmaßnahmen an, da ein Teil der Bewerber nicht antritt, Elternzeiten und Teilzeiten verlängert werden und die Lücken durch Nachrücker in einem Direktbewerbungsverfahren geschlossen werden müssen. Dies kann sich so weit hinauszögern, dass oftmals noch während der Sommerferien Personalzuweisungen auf die Schulen vorgenommen werden müssen.


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Zuweisungen an Förderschulen


Auch im Förderschulbereich werden zunächst die Einstellungsmöglichkeiten und die Einstellungsnote ermittelt. Da im Förderschulbereich ein hoher Bedarf an Lehrkräften besteht, werden seit nunmehr fünf Jahren alle Studienreferendare des Lehramts für Sonderpädagogik bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen und einer Einstellungsnote, die besser als 3,5 ist, eingestellt. Die Bewerber können auf Bewerbungsfragebögen drei Wunschregierungsbezirke angeben. Die Zuweisungen der Prüflinge des aktuellen Prüfungsjahrgangs werden mit den Versetzungsgesuchen abgestimmt.


Gründe, dass eine Versetzung nicht unmittelbar und wunschgemäß erfolgen kann, sind beispielsweise dienstliche Notwendigkeiten, fehlender Bedarf am Ort, die Anzahl der Versetzungsanträge oder die vorrangigen Versetzungsgründe anderer Lehrkräfte.


Danach werden die dienstlichen Notwendigkeiten und sozialen Kriterien der Studienreferendare und ihre Einstellungsnote für die Zuteilung an die Regierungsbezirke hergenommen. Danach folgt die namentliche Zuweisung an die Regierungen und die Information der Bewerber. Die konkrete Zuweisung an einen künftigen Dienstort übernimmt dann die Regierung.


Für diesen Ablauf der Zuweisung steht ab Meldung der Gesamtnote ein Zeitraum von etwa sechs Wochen zur Verfügung. Zwischenzeitliche Absagen und aktuelle Änderungen müssen darin mit einbezogen werden.


Danach weist die jeweilige Regierung den Bewerbern für den staatlichen Schulförderdienst möglichst schnell ihre Dienstorte zu. Dies erfolgt üblicherweise um die dritte Juliwoche herum. In Einzelfällen kann es später noch zu notwendigen werdenden Änderungen kommen.


Im letzten und dritten Update (22.06.2017) geht es um die Zuweisungen an Gymnasien, Realschulen und Berufsschulen. Bei Fragen oder Anregungen stehe ich gerne unter buergerbuero@guenther-felbinger.de für Anregungen und Fragen zur Verfügung. 


Zuweisungen an Realschulen

Die Versetzung und Einstellung im Bereich der Realschulen orientiert sich Fachlehrerprinzip, sprich, es kann nur dorthin eine Einstellung erfolgen, wo ein konkreter Bedarf in der Fächerverbindung gegeben ist.


Mit dem Personalplanungsverfahren im Bereich der Realschule kann erst Ende Mai, Anfang Juni – also nach erfolgter Einschreibung und dem Probeunterricht - begonnen werden, wenn die 236 Realschulen in Freistaat ihre Unterrichtsplanung übermittelt haben.


Dem Einstellungsverfahren vorgelagert sind die Versetzungsverfahren und die Einplanung der Wiederverwendung nach einer Beurlaubung bzw. Elternzeit. Im März und April wird zuerst das Offene Versetzungsverfahren und Ende Juni bis Mitte Juli dann das Zentrale Versetzungsverfahren abgehandelt.


Im Offenen Versetzungsverfahren schreiben die Schulleitungen ihren sicheren Personalbedarf für das nächste Schuljahr aus; die Auswahlentscheidungen werden durch das Staatsministerium überprüft und genehmigt. Konnten Versetzungs- und Wiederverwendungsanträge darin noch nicht berücksichtig werden, werden diese in dem Zentralen Versetzungsverfahren geprüft. Im Zentralen Versetzungsverfahren wird bei Bewerbern mit gleichen sozialen Kriterien auch die Anzahl der an der derzeitigen Stammschule gestellten Versetzungsanträge mit berücksichtigt.


Das Einstellungsverfahren erfolgt dann nach Vorliegen der Prüfungsnote sowie nach Abschluss des zentralen Versetzungsverfahrens ab Mitte Juli. Die Einstellungsangebote in den staatlichen Realschuldienst mit Nennung des jeweiligen Einsatzorts werden dann noch vor dem 01. August bekannt gegeben. Für einen kleinen Teil der Bewerber kann sich dies verzögern, da es in manchen Schulen die Anmeldung von Schülern aus der Mittelschule oder Gymnasium in die fünfte Jahrgangsstufe oder eine höhere Jahrhangstufe erst Anfang August erfolgt und es damit zu einer Abweichung der Schülerzahlen gegenüber den prognostizierten Schülerzahlen kommt. Um darauf zu reagieren, kann einem geringen Teil der Einstellungsbewerber erst ein Angebot in der ersten oder zweiten Augustwoche unterbreitet werden.


Bis zum Unterrichtsbeginn erfolgen noch Nachbesetzungen bei Absagen von Bewerbern auf Einstellungsangebote. Bei Einstellungen im Nachgang haben die Bewerber die Möglichkeit, Angebote, die nach dem 10. August erfolgen, abzulehnen, ohne die Wartelistenberechtigung zu verlieren.


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 Zuweisungen an Gymnasien


Wie auch bei den Realschulen können im Gymnasialbereich aufgrund des Fachlehrerprinzip Versetzungen und Einstellungen nur dorthin erfolgen, wo ein entsprechender Bedarf in der konkreten Fächerverbindung gegeben ist. Das Personalplanungsverfahren beginnt nach der Übermittlung der Unterrichtsplanung seitens der Schulen Ende Mai/ Anfang Juli, also nach erfolgter Einschreibung und dem Probeunterricht.


Zunächst wird über die Versetzungsgesuche und Rückkehranträge von in Elternzeit oder in Beurlaubung befindlichen Lehrkräften entschieden. Sollten sich mehrere Bewerber für eine Zielschule interessieren, erfolgt eine Auswahl nach den dienstlichen Gründe (z.B. von der Schule benötigte Fächerverbindung), dann sozialen Kriterien (z.B. Familienzusammenführung) und der Zahl der bisherigen Versetzungsgesuche.


Nach Abschluss des Versetzungsverfahrens und Vorliegen der Noten der Zweiten Staatsprüfung wird dann den Absolventen eines Prüfungsjahrgangs jeweils Mitte Juli mitgeteilt, ob Sie ein Einstellungsangebot erhalten und an welchen Ort sie eingesetzt werden. Auch das Nachrückverfahren für abgelehnte Einstellungsangebote ist in der Regel vor dem 1. August abgeschlossen.


Den Schulen wird bei der Festanstellung von Studienreferendaren die Möglichkeit eingeräumt, Lehrkräfte namentlich anzufordern. Dies wird auch von dem Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst berücksichtigt, soweit dies unter Beachtung der sozialen Belange der Bewerber und in Hinblick auf die gleichmäßige Personalversorgung möglich ist. Ob ein Bewerber überhaupt eingestellt werden kann, entscheidet das Ministerium nach Leistung, Eignung und Befähigung und damit unabhängig von Ortswunsch und einer eventuellen namentlichen Anforderung durch die Schule.


Zuweisungen an berufliche Schulen

Auch im Bereich der beruflichen Schulen müssen sich Einstellungen und Versetzungen nach dem vorhanden Bedarf an den jeweiligen Schulen richten. Im Rahmen eines vorgezogenen Versetzungsverfahren, bis zum 30. April des Jahres, kann eine Teil der Versetzungsanträge aufgrund der Planstellensitutation, des Anforderungsprofils, dem Vorliegen sozialer Gründe und eines gesicherten Bedarfs bereits vor Beginn des Direktbewerbungsverfahrens und vor beginn des Direktwettbewerbsverfahrens berücksichtig werden.


Versetzungsbewerber, deren Wünsche im Vorfeld nicht berücksichtig werden konnten, habe noch die Gelegenheit am offenen Versetzungsverfahren teilzunehmen und sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens aktiv auf die Zeit von Mai bis Juni eines Jahres auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ausgeschriebene Stellen bei der jeweiligen Schulleitung zu bewerben. Dadurch treten sie gegebenenfalls in Konkurrenz zu Neubewerbern.
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Nach Abschluss des offenen Versetzungsverfahrens prüft das Ministerium im Rahmen eines Einstellungsverfahrens, ob gegebenenfalls vor Neueinstellungen noch Stellen mit geeigneten Versetzungsbewerbern besetzt werden können. Die Bewerber werden zumeist vor dem 1. August verständigt.


Neueinstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen erfolgen vorwiegen im Rahmen eines ab Anfang Mai bis Ende Juni laufenden Direktbewerbungsverfahren und dem unmittelbar nachgeschalteten Zuweisungsverfahren.


Beim Direktbewerbungsverfahren besteht die Möglichkeit sich direkt bei Schulleitungen auf Stellen zu bewerben, die auf der Internetseite des StMBW ausgeschrieben sind. Mit der verbindlichen Überschrift wird auch das Einverständnis zur Übernahme an der jeweiligen Schule erklärt. Eine Stornierung der Beschäftigungsabsicht kann bis spätestens Mitte/Ende Juli des Jahres erfolgen. Etwa 98 Prozent der Beschäftigungsabsichten bleiben bestehen, sodass hier eine hohe Planungssicherheit herrscht.


Sollten noch offene Stellen zu besetzen sein, werden diese in einem Zuweisungsverfahren besetzt. Dies ist üblicherweise Mitte bis Ende Juli des Jahres abgeschlossen.


Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, die für einen Einsatz an beruflichen Oberschulen oder Wirtschaftsschulen vorgesehen sind, müssen noch die Einstellungsgrenznoten für den Bereich Gymnasien sowie deren Zuweisungsverfahren abgewartet werden. Die Bewerber können darüber regelmäßig bis spätestens Mitte August informiert werden.




 

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