Der Sicherstellungsauftrag der Notarztversorgung

23 Mai 2016

Der Sicherstellungsauftrag der Notarztversorgung

Nachdem ich in einer Pressemitteilung bereits näher auf die Notarztversorgung und deren Gewährleistung im Landkreis Main-Spessart eingegangen bin, möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, Sie genauer über die Notarztdienste generell zu informieren.


Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die örtlich zuständigen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZFR) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Notarztversorgung erfüllen müssen.  Die KVB arbeitet also je nach Region mit den verschiedenen Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zusammen. Beispielsweise ist der ZRF Bayerischer Untermain zuständig für Stadt und Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg, der ZRF Würzburg hingegen für Stadt und Landkreis Würzburg sowie die Landkreise Kitzingen und Main-Spessart.




Paulwip  / pixelio.de

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Die Notarztversorgung in den einzelnen Landkreisen und Städten werden auf verschiedene Art und Weise sichergestellt: zum einen gibt es Rettungswachen, die Aufgrund der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz im Bereich der Notfallrettung ganztägig (7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr) einsatzbereit sein müssen. Zum anderen gibt es Einsatzfahrzeuge an Stellplätzen, die auch nur zu bestimmten Tageszeiten an diesen Stellplätzen stationiert sein können.


Für die Besetzung eines Rettungswagens gibt es klare gesetzliche Vorschriften: in der Notfallrettung muss mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent zur Betreuung des Patienten eingesetzt sein. Wie viele Personen im Detail eingesetzt werden, bestimmt der durchführende Rettungsdienst.


Trotz der genauen Vorschriften in Bezug auf die Notarztversorgung gibt es jedoch immer wieder nicht besetzte Dienstplanstunden. Die Gründe für solche nicht besetzten Dienstplanstunden sind vielfältig und reichen von Dienstschichtreduzierungen der Ärzte aufgrund dienstlicher und familiärer Verpflichtungen  bis hin zu der Tatsache, dass zu wenige ortsansässige Ärzte zur Verfügung stehen.  Für den Fall, dass ein Dienst in einem der Notarztstandorte unbesetzt bleibt, übernehmen umliegende Notarztstandorte oder auch die Luftrettung die Einsätze.


Durch verschiedene Maßnahmen versucht die KVB verstärkt, die Besetzungssituation zu verbessern.


Hier können Sie einzelne Details zu den Maßnahmen sowie zu den Besetzungsstunden einzelner Notarztstandorte einsehen.


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