Besorgniserregende Zustände in der Geburtenhilfe in Bayern

28 März 2018

Besorgniserregende Zustände in der Geburtenhilfe in Bayern

In regelmäßigen Abständen beschäftigen den Bayerischen Landtag immer wieder Probleme rund um die Geburtshilfe. So wird beispielsweise bereits seit Jahren von verschiedenen Seiten vor einem Hebammenmangel in Bayern gewarnt. Verschärft wurde die eh schon angespannte Lage noch durch den Schiedsspruch im Streit zwischen Hebammen und den gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr. Demnach sollen freiberufliche Hebammen nur noch die Betreuung von zwei Frauen gleichzeitig abrechnen können.


Beleghebammen könnten nach Meinung von Verbandsvertretern so nicht länger wirtschaftlich arbeiten. Der – auch bedingt durch die hohen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung – damit relativ unattraktive Beruf der Hebamme, hat so noch mehr an „Abschreckungspotential“ für mögliche Bewerber erhalten. Insbesondere kleine Geburtshilfestationen auf dem Land müssen schließen oder sind zunehmend von der Schließung bedroht. Aber auch in der Landeshauptstadt München macht sich der Hebammenmangel immer deutlicher bemerkbar. So geisterten in den vergangenen Wochen und Monaten immer mehr Berichte durch die Medien, wonach schwangere Frauen in München teils größte Probleme beim Finden einer Hebamme haben oder sogar mit Wehen an den Geburtsstationen abgewiesen werden mussten.




romelia / pixelio.de


Als wäre das alles nicht genug, wurde zuletzt auch noch deutlich, dass die Hebammenausbildung in Deutschland nicht mehr den europäischen Standards entspricht. Völlig überraschend kommt das aber auch nicht, denn bereits seit über 20 Jahren weisen Experten auf den Reformbedarf in der deutschen Hebammenausbildung hin. Sowohl das Hebammengesetz (1985) als auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV; zuletzt geändert 1993) sind angesichts der immer komplexer werdenden Aufgaben des Hebammenberufs schlicht und ergreifend veraltet. Es fehlt darüber hinaus ein Zugang zu berufsfeldspezifischer Forschung und Theoriebildung. Nach der Änderungsrichtline 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 müssen bis zum 18. Januar 2020 die Hebammenausbildung entsprechend neu geordnet und die Mindestanforderungen an die Hebammenausbildung (12 Jahre allgemeine Schulausbildung) angepasst werden. Hierfür nötig sind sowohl eine Novellierung des Berufsgesetzes mit einer impliziten Anhebung der Ausbildung auf Hochschulniveau, als auch die Einrichtung von primärqualifizierenden Bachelorstudiengängen mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung


Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Politik ist dringend gefordert, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den - meines Erachtens nach - unwürdigen Zuständen in der Geburtshilfe effektiv zu begegnen. Wir müssen Lösungen finden, wie wir unsere Hebammen und Geburtenstationen nachhaltig unterstützen können, um eine adäquate Geburtenhilfe bayernweit garantieren zu können. Ein mögliches Instrument hierfür könnte die Einrichtung eines Haftungsfreistellungsfonds für Hebammen mit fallbezogenen Haftungshöchstgrenzen darstellen. Dies kann aber nur ein Baustein einer nachhaltigen Lösung sein.



 

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